Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 : Unsere Mitteilungen und Auskünfte sind vertraulich und nur für unsere Auftraggeber selbst bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber diese ohne unsere Zustimmung trotzdem weiter , hat er die vereinbarte Provision in vollem Umfang zu bezahlen , falls der Dritte einen Kauf / Mietvertrag abschließt.

§ 2 : Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 3 : Eine entgeltliche Tätigkeit ist für beide Parteien( Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter) ausdrücklich gestattet.

§ 4 : Unser Unternehmen ist berechtigt , weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages zur Zielerfüllung einzuschalten.

§ 5 : Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages bzw. Objektes ist unsere Provision verdient und zahlbar.

§ 6 : Ist die Höhe der  Provision nicht vereinbahrt , so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten wirtschaftlichen Wert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,0 % zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

§ 7 : Die Provisionsberechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.

§ 8 : Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt , hat er dies unverzüglich unserem Unternehmen mitzuteilen und nachzuweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis,Miet oder Pachtzins erzielt worden ist.

§ 9 : Salvatorische Klasuel :Abdingungen und Nichtigkeit einzelner Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

§ 10 : Unsere Angaben und Auskünfte beruhen ausschließlich auf den vom Auftraggeber erteilten Auskünften.Für unrichtigen Angaben haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 : Die Weitergabe unserer Angebote ist nur mit ausdrücklicheer Zustimmung unseres Unternehmens zulässig , bei Zuwiderhandlung ist die weitergebende Person zu vollem Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet.

§ 12 : Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ravensburg.

Immobilien : JEHLE